15.07.2014, Aachen | spiz

Strategien für flächendeckende ambulante Versorgung

Die neue Bedarfsplanung verbessert die flächendeckende fachärztliche Versorgung nicht. Sie reduziert im Gegenteil sogar die Zahl der Arztsitze.

Auf diesen bislang zu wenig wahrgenommenen Hinweis im neuen Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen macht der Spitzenverband ZNS (SPiZ) aufmerksam. „Wir fordern daher mehr Weiterbildungsassistenten in den Praxen und eine bessere Vernetzung der Versorgungsangebote in den Regionen – stationär, rehabilitativ und ambulant – als wirksame Strategien für eine langfristige flächendeckende Versorgung“, sagte der SPiZ-Vorsitzende Dr. med. Frank Bergmann.

Bedarfsplanungsrichtlinie hat Erwartungen nicht erfüllt
Entgegen der Erwartung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die neue Bedarfsplanungsrichtlinie würde neue Zulassungsmöglichkeiten für rund 3000 Hausärzte, über 1300 Fachärzte unterschiedlicher Versorgungsebenen und mehr als 1300 Psychotherapeuten schaffen, reduzierte sich vielmehr die Gesamtzahl von Arztsitzen. Laut dem Gutachten des Sachverständigenrates verminderte sich die Soll-Zahl der Hausarztsitze um knapp 1400 (2,8 Prozent) und die Soll-Zahl der Facharztsitze in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung um rund 1800 Sitze (5,2 Prozent). Bei der spezialisierten fachärztlichen Versorgung gibt es eine Reduktion um rund 3,0 Prozent. „Aus den neuen Bedarfsplanungszahlen ergibt sich, dass die ambulante Versorgung zukünftig mit insgesamt weniger Ärzten als heute gemeistert werden soll“, zitiert Bergmann das Gutachten des Rates (1).

Weiterbildung in Praxen fördern
Wegen des medizinischen Fortschritts verlagern sich immer mehr Leistungen aus den Kliniken in den niedergelassenen Bereich. „Also muss auch die Weiterbildung – zumindest teilweise – in Praxen stattfinden und nicht nur in Krankenhäusern“, so Bergmann. Einen Teil der Weiterbildung in der Praxis zu absolvieren sei außerdem einer der wichtigsten Schritte, um junge Kollegen an eine Niederlassung heranzuführen. „Die Weiterbildung im ambulanten Bereich hat fachliche und versorgungspolitische Vorteile. Aber leider ist sie oft nicht umsetzbar, weil die Praxen es sich nicht leisten können, einen Assistenten auszubilden“, kritisiert Bergmann.
Im Augenblick muss der Praxisinhaber den Weiterbildungsassistenten aus Praxismitteln bezahlen und ihn anleiten. Der Weiterbildungsassistent kann sich aber durch seine Versorgungsleistung – also die Patientenbetreuung – nicht refinanzieren.
Der SPiZ fordert: Die Versorgungsleistung der Weiterbildungsassistenten in der Praxis muss ebenso anerkannt werden wie die Versorgungsleistung von Weiterbildungsassistenten in der Klinik, zum Beispiel durch einen angemessenen Aufschlag auf den von der Praxis abgerechneten Punktwert. „Das bedeutet, die Krankenkassen müssten für die Patienten, die der Assistent versorgt, auch bezahlen ohne die derzeitige enge Budgetierung“, erläutert Bergmann. Alternativ wäre eine Finanzierung durch die öffentliche Hand denkbar.

Vernetzung ausbauen
Als ein weiteres wichtiges Instrument zur flächendeckenden Versorgung von Patienten mit psychischen und neurologischen Erkrankungen fordert der SPiZ, die bestehenden stationären und teilstationären, rehabilitativen und ambulanten Angebote regional besser zu vernetzen. „Zum Beispiel können Verträge zur Integrierten Versorgung die verschiedenen Akteure in den Regionen zu Versorgungsnetzen zusammenbringen. So lassen sich die personellen und finanziellen Ressourcen im Sinne der Patienten besonders effektiv einsetzen“, so Bergmann. Solche Projekte gebe es in einzelnen Regionen. „Wir brauchen sie aber nicht nur als Piloten, sondern flächendeckend. Hier sind die Krankenkassen im Rahmen der Selbstverwaltung gefragt“, fordert Bergmann.

Quellen
1. Gutachten „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Punkt 154

SPiZ schlägt Strategien für eine flächendeckende ambulante Versorgung vor

Über den Spitzenverband ZNS

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:

  • Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
  • Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
  • Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
  • Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
  • Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
  • Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)

Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
Website SPiZ: spitzenverband-zns.org

Kontakt:

Spitzenverband ZNS (SpiZ)
Geschäftsstelle
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Geschäftsführer
Wulffstr. 8
12165 Berlin
Tel +49 30 / 94878310

bernhard.michatz@spitzenverband-zns.de

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