19.01.2015, Aachen | spiz

Interview zum KBV-Rahmenkonzept für die Versorgung von ZNS-Patienten

Interview mit Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender des Spitzenverbandes ZNS, zum KBV-Rahmenkonzept für die Versorgung von Patienten mit ZNS-Erkrankungen.

Die Versorgung von neurologischen und psychiatrischen Patienten verbessern soll ein Konzept, das die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam mit den Berufsverbänden für Neurologie, Nervenheilkunde und Psychiatrie sowie mit psychotherapeutischen Verbänden (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Berufsverband für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Deutschlands (BPM)) erstellt hat.

Der Vertragsentwurf ist als Anlage zum Bundesmantelvertrag- Ärzte konzipiert. Die entsprechenden Leistungen werden auch im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nachvollzogen. Nun folgen Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Umsetzung.

Was ist für eine bessere Versorgung von Patienten mit neurologischen und psychischen Erkrankungen notwendig?
Bergmann: Wir brauchen unter anderem eine bessere Vernetzung der bestehenden Angebote, aber auch zeitnahe Termine in der Akutversorgung.

Wie will das neue Versorgungskonzept das erreichen?
Bergmann: Durch eine verbesserte Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten wollen wir Wartezeiten auf Behandlungstermine und Therapieplätze verringern, stationäre Einweisungen vermieden, Arbeitsunfähigkeitszeiten reduzieren und einer Chronifizierung vorbeugen. Das sind hoch gesteckte Ziele, die wir nur dann erreichen können, wenn wir Versorgungsaufträge besser beschreiben und zum Beispiel, wie in unseren Überlegungen vorgesehen, eine klare und transparente Differenzierung vornehmen zwischen koordinierender und konsiliarischer Versorgung. Wichtig ist außerdem Kriterien für notwendige Akutinterventionen festzuschreiben, so genannte „red flags“.

Wie sind die Regeln für die Kooperation?
Bergmann: Eine transparente Aufgabenverteilung sowie eine strukturierte zeitnahe wechselseitige Kommunikation sind erforderlich, ferner Maßnahmen der Qualitätssicherung.
Die Ärzte und Psychotherapeuten, die an der Vereinbarung teilnehmen, müssen eine fächerübergreifende Kooperation gewährleisten. Wenn beispielsweise eine konsiliarische Vorstellung bei einem Neurologen, Psychiater oder Psychotherapeuten notwendig ist, erfolgt diese innerhalb eines noch festzulegenden Zeitraums. Das Recht auf freie Arztwahl bleibt unberührt. Der koordinierende Arzt oder Psychotherapeut ist zentraler Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen. Qualitätszirkel dienen der Verfestigung der Kooperation.

Wer kann an der Versorgung nach dem neuen Rahmenkonzept teilnehmen?
Bergmann: Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten können sich daran beteiligen.
Von Patientenseite kann teilnehmen, wer an Erkrankungen aus dem neurologischen und/oder psychiatrischen Fachgebiet (ICD-10 Gruppe G und F) leidet. Sowohl ICD-10-Diagnosen wie auch zusätzliche klinische Kriterien lösen definierte Versorgungsaufträge für die beteiligten Fachgruppen aus.

Wer steuert die Versorgung?
Das kann der Hausarzt, Facharzt oder der Psychotherapeut sein – laut dem Rahmenkonzept ist das von der Indikation, aber auch vom Schweregrad der jeweiligen Erkrankung des Patienten abhängig.

Interview mit Dr. Frank Bergmann zum KBV-Rahmenkonzept für die Versorgung von Patienten mit ZNS-Erkrankungen

Über den Spitzenverband ZNS

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:

  • Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
  • Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
  • Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
  • Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
  • Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
  • Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)

Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
Website SPiZ: spitzenverband-zns.org

Kontakt:

Spitzenverband ZNS (SpiZ)
Geschäftsstelle
RA Bernhard Michatz
Geschäftsführer
Wulffstr. 8
12165 Berlin
Tel +49 30 / 94878310

bernhard.michatz@spitzenverband-zns.de

Disclaimer:

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Pressemeldungen, Nachrichten, Bilder und Fotos für redaktionelle und publizistische Zwecke ganz oder ausschnittweise verwenden, speichern und vervielfältigen, wenn und soweit der Inhalt nicht verändert wird. Dabei ist als Quelle die www.zns-news.de und als Urheberrechtsvermerk der jeweilige Spitzen- bzw. Berufsverband anzugeben. Eine weitergehende gewerbliche Verwendung oder gewerbliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Urheberrechte liegen beim jeweiligen Spitzen- bzw. Berufsverband, es sei denn, ein anderer Urheber ist angegeben. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Rechteinhaber, wenn Sie das Material verwenden wollen. Alle in den Pressemeldungen bzw. in den Stellungnahmen veröffentlichten Informationen und Angaben beruhen auf sorgfältiger Recherche. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die die Berufsverbände, ihre Mitarbeiter, Mitglieder sowie die Autoren für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch keine Garantie übernommen. Wir behalten uns trotz größter Sorgfalt einen Irrtum insbesondere in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor. Wenn wir auf externe Inhalte verlinken, prüfen wir diese vorab und in regelmäßigen Abständen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich Inhalte verändern, oder wir trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle Dinge übersehen. Daher übernehmen wir für externe Inhalte keine Verantwortung. Für deren Inhalt sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Falls Sie auf falsche, gesetzwidrige, pornografische, volksverhetzende oder in sonstiger Weise unangemessene Inhalte auf von uns verlinkten Seiten stoßen, bitten wir Sie, uns dies an info@bvdn.de zu melden. Wir werden den Sachverhalt umgehend prüfen und Links auf derartige Inhalte löschen. Die Ausgangssprache (in der Regel Deutsch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Eine Übersetzung wird fallweise zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die fremdsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Wenn Sie mittels Link auf externe Websites zugreifen, unterliegen diese den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters, ggf. werden von diesen Cookies gesetzt oder andere Prozesse ausgelöst, auf die wir keinen Einfluss haben. Informationen, wie wir mit Ihren Daten umgehen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.