04.05.2026, | bvdp zns

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz jetzt stoppen

9-Punkte-Erklärung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbände und Fachgesellschaften

 

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen – Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen fair und zukunftsfest sichern

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten und folgenschwersten Krankheiten. Sie verursachen große persönliche Belastungen für Betroffene und Angehörige, führen zu langen AU-Zeiten und sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderungsrenten. Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen ist eine zentrale gesellschaftliche Verpflichtung. Zugleich bedeuten Krankengeldzahlungen und Rentenausgaben hohe volkswirtschaftliche Kosten.

Schon heute gibt es massive Versorgungsengpässe und teils monatelange Wartezeiten. Mit größter Sorge sehen wir, dass der vorliegende Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) die Behandlung psychisch erkrankter Menschen unausweichlich und unvertretbar reduzieren wird. Aus psychotherapeutischer und psychiatrischer Sicht ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz.

Deshalb sagen wir: Ja zu durchdachten Reformen, nein zu diesem Gesetzentwurf.

 

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Folgende Verbände haben die 9-Punkte-Erklärung mitgezeichnet (Stand: 28.04.2026):

Aktionsbündnis Psychotherapie
Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp)
Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsy-chologie e.V. (DGPT)
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV)
Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland (VAKJP)