23.09.2026, | spiz

Gemeinsamer Appell für den Erhalt des Verkaufsverbots von Nikotinbeuteln

Gemeinsamer Appell für den Erhalt des Verkaufsverbots von Nikotinbeuteln

Der Spitzenverband ZNS (SPiZ) mit seinen Mitgliedsverbänden BDN, BVDN und BVDP unterstützt den gemeinsamen Appell der Bundesärztekammer und zahlreicher weiterer Verbände, Fachgesellschaften und Organisationen für die Beibehaltung des bestehenden Verbots von Nikotinbeuteln in Deutschland.

Angesichts aktueller Bestrebungen, den Verkauf von Nikotinbeuteln in Deutschland zu legalisieren, senden die unterzeichnenden Organisationen ein klares Signal: Eine Aufhebung des Verbots wäre aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes der falsche Weg.

 

Gesundheitsschutz muss Vorrang haben

Nikotinbeutel sind tabakfreie Nikotinprodukte, die zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert werden. Das enthaltene Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen und kann zu erheblichen Nikotinspiegeln im Blut führen. Fachleute weisen darauf hin, dass Nikotin ein hohes Abhängigkeitspotenzial besitzt und insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen kann. Darüber hinaus bestehen Risiken für Herz-Kreislauf-System und Mundgesundheit. Viele langfristige gesundheitliche Folgen des Konsums sind bislang noch nicht ausreichend erforscht.

Besonders besorgniserregend ist die zunehmende Verbreitung von Nikotinbeuteln unter jungen Menschen. Die Produkte werden häufig über soziale Medien beworben und durch fruchtige Aromen, moderne Verpackungen sowie die Möglichkeit eines diskreten, geruchsfreien Konsums gezielt attraktiv gestaltet. Dadurch sinkt die Hemmschwelle für den Einstieg in den Nikotinkonsum, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Keine zusätzliche Verfügbarkeit eines Suchtprodukts

Das bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln schützt vor einer weiteren Verbreitung dieser Produkte. Eine Aufhebung würde ihre Sichtbarkeit, Verfügbarkeit und Vermarktung deutlich erhöhen und damit die Bemühungen um Prävention und Suchtvermeidung erheblich erschweren.

Gerade vor dem Hintergrund steigender Konsumerfahrungen junger Menschen mit Nikotinbeuteln wäre eine Liberalisierung ein widersprüchliches Signal. Stattdessen braucht es eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Regelungen und eine klare Priorisierung von Jugend- und Gesundheitsschutz.

 

Breites Bündnis sendet starkes Signal

Bemerkenswert ist die außergewöhnliche Breite des Bündnisses, das diesen Appell trägt. Neben der Bundesärztekammer haben sich zahlreiche Landesärztekammern, medizinische Fachgesellschaften, die Bundeszahnärztekammer, Einrichtungen der Suchthilfe und Prävention, Kinder- und Jugendgesundheitsorganisationen, Patientenvertretungen, Wissenschaftseinrichtungen sowie weitere Verbände und Körperschaften des Gesundheitswesens angeschlossen.

Mit dieser Allianz sprechen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Medizin, Wissenschaft, Prävention, Gesundheitsversorgung und Jugendschutz mit einer gemeinsamen Stimme gegen eine Liberalisierung von Nikotinbeuteln aus. Das breite Bündnis unterstreicht die große Einigkeit innerhalb der Gesundheitsberufe: Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Nikotinabhängigkeit muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

Der SPiZ sowie seine Mitgliedsverbände BDN, BVDN und BVDP unterstützen diesen Appell ausdrücklich und fordern die Bundesregierung auf, das bestehende Verkaufsverbot von Nikotinbeuteln beizubehalten und konsequent durchzusetzen. Gemeinsam setzen wir ein klares Zeichen für einen wirksamen Jugend- und Gesundheitsschutz.

 

 

Gemeinsame Erklärung als PDF: → Appell gegen Nikotinverbot in Deutschland

Kongress der Berufsverbände ZNS-Tage

Die Berufsverbände BDN, BVDP und BVDN setzen sich insgesamt gegen Sucht und Nikotin ein. Auf den ZNS-Tagen 2027 sind diese Themen dazu Programm: Sucht und Psychopharmakotherapie (Vortrag: PD Dr. Werner Surbeck); Abhängigkeiten: Sucht (Vortrag: Prof. Dr. Stefan Andreas); NADA-Verfahren zur Suchttherapie (Workshop: Dr. Tatjana Prentixe).

 

Über den Spitzenverband ZNS

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:

  • Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
  • Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
  • Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
  • Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
  • Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
  • Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)

Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
Website SPiZ: spitzenverband-zns.org

Kontakt:

Spitzenverband ZNS (SpiZ)
Geschäftsstelle
RA Bernhard Michatz
Geschäftsführer
Wulffstr. 8
12165 Berlin
Tel +49 30 / 94878310

bernhard.michatz@spitzenverband-zns.de

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