11.12.2013, Aachen | zns

Freiberuflichkeit wird eingeschränkt

Bayerische Bedarfsplanung schränkt Freiberuflichkeit zugunsten von Krankenhausambulanzen ein

Gegen neue Regelungen zur Bedarfsplanung in Bayern wehrt sich der Spitzenverband ZNS (SPIZ): Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes haben vereinbart, die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAs) in die Bedarfsplanung für die niedergelassenen Ärzte einzubeziehen. Diese Regelung gilt für bestehende und neue PIAs.

„Das schränkt die Möglichkeiten zur Niederlassung stark ein. Noch längere Wartezeiten und eine insgesamt schlechtere Versorgung der Patienten sind die Folge“, kritisiert Dr. Maik Herberhold, Vorsitzender des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (bkjpp).
Die nachträgliche Einrechnung von bestehenden Ambulanzen in die Bedarfsplanung stelle die Versorgung auf den Kopf, weil sich nun gegebenenfalls keine Psychiater mehr in der Region niederlassen könnten. Außerdem seien Praxen im Umfeld einer PIA nicht mehr nach zu besetzen.

In die Berechnung der freien Arztsitze seien die PIAs aus gutem Grunde nicht einbezogen worden, da sie per definitionem keinen sogenannten Vollversorgungsauftrag haben, sondern sich um krankenhausnah zu behandelnde Patienten kümmern sollen, erläutert Herberhold. „Wie können dann diese Ambulanzen nun nachträglich Arztsitze sperren?“ fragt der bkjpp-Vorsitzende. Die Krankenkassen versuchten offenbar, die Niederlassung weiterer Kinder- und Jugendpsychiater aus Kostengründen zu verhindern, obwohl es einen großen Bedarf gebe.

Hintergrund
Der Paragraph 22 der Bedarfsplanungsrichtlinie fordert, Klinikambulanzen einzubeziehen – aber nur, wenn diese „in fachgebietsbezogenen Vollversorgungsaufträgen berechnet werden“ können. Dies gilt für PIAs gerade nicht! Der Paragraph 118 des fünften Sozialgesetzbuches, der die Aufgaben der PIAs regelt, definiert: „Die Behandlung ist auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch diese Krankenhäuser angewiesen sind.“

Auch in der Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband vom 30. April 2010 heißt es eindeutig:
„Psychiatrische Institutsambulanzen erfüllen einen spezifischen Versorgungsauftrag für psychisch Kranke, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung eines solchen besonderen, krankenhausnahen Versorgungsangebotes bedürfen. Das Angebot der Psychiatrischen Institutsambulanzen richtet sich an Kranke, die von anderen vertragsärztlichen Versorgungsangeboten, insbesondere von niedergelassenen Vertragsärzten und Psychotherapeuten sowie Medizinischen Versorgungszentren, nur unzureichend erreicht werden. […] Es ist nicht Ziel der Ermächtigung von Psychiatrischen Institutsambulanzen, neben ambulanter außerklinischer Versorgung zusätzliche Angebote im Sinne von Doppelstrukturen aufzubauen.“

„Hier wird die gerade noch im Koalitionsvertrag einleitend betonte primäre Rolle der Freiberuflichkeit für unser Gesundheitssystem der Gründung von Ambulanzen nachgeordnet!“ kritisiert der Vorsitzende SPIZ und des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), Dr. Frank Bergmann. Er kündigt an, der SPIZ werde zunächst Gespräche führen, „ansonsten müssen wir juristische Schritte bis hin zu einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bei dieser Ungleichbehandlung von Kliniken und Freiberuflern einleiten“, so Bergmann.

Bayerische Bedarfsplanung schränkt Freiberuflichkeit zugunsten von Krankenhausambulanzen ein

Über den Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)

Der Berufsverband Deutscher Neurologen vertritt die Interessen und Forderungen aller neurologisch tätigen Ärzte in Praxis und Klinik, er setzt sich für die kontinuierliche Verbesserung einer patientenorientierten, neurologischen Berufsausübung ein.
Website BDN: www.berufsverband-neurologen.de

Über den Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)

Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte vertritt die Interessen und Forderungen der neurologisch- psychiatrisch tätigen Ärzte und setzt sich für die kontinuierliche Verbesserung einer patientenorientierten, nervenärztlichen, neurologischen und psychiatrischen Berufsausübung ein.
Website BVDN: www.bvdn.de

Über den Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)

Der Berufsverband der Deutschen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie vertritt ein Leitbild des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, das sich auf die Gesamtheit psychischer und psychosomatischer Störungen fokussiert.
Website BVDP: www.bv-psychiater.de

Pressekontakt:

Bernhard Michatz
presse@bdn-bvdp-bvdn.de

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