26.05.2014, Aachen | spiz

Facharztweiterbildung in Praxen fördern

Die Facharztweiterbildung in Praxen zu fördern, verlangt der Spitzenverband ZNS
(SPiZ).

„Nur mit fachärztlicher Weiterbildung auch im ambulanten Bereich lassen sich Versorgungsengpässe in Neurologie und Psychiatrie längerfristig vermeiden“, sagte der erste Vorsitzende des Verbandes, Dr. Frank Bergmann.

Lücken in der ambulanten Versorgung nervenärztlicher Patienten absehbar
Bis zum Jahr 2020 werden im Bereich der Nervenheilkunde gravierende Versorgungslücken klaffen. Das belegt eine Studie der Bundesärztekammer (1). Ein Grund dafür ist der demografische Wandel, der die Fallzahlen in Neurologie und Psychiatrie ansteigen lässt.

Für die Krankenhäuser prognostiziert die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte zusammen mit der Hochschule Rhein-Waal beispielsweise einen Anstieg der Fallzahlen allein in der Neurologie um 197.000 bis zum Jahr 2030 (2, 3). Das bedeutet den höchsten prozentualen Fallzahlanstieg in allen Fächern überhaupt. Nach Berechnungen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) müssten statt Augenblicklich 450 Neurologinnen und Neurologen 650 junge Ärzte ihre Weiterbildung in der Neurologie abschließen, um die Patientenversorgung auch in fünf bis zehn Jahren zu gewährleisten (4).

Facharztweiterbildung im ambulanten Bereich ist sinnvoll
Immer mehr Patienten können heute ambulant betreut werden. Wegen des medizinischen Fortschritts verlagern sich immer mehr Leistungen aus den Kliniken in den niedergelassenen Bereich. „Also muss auch die Weiterbildung – zumindest teilweise – in Praxen stattfinden und nicht nur in Krankenhäusern. Viele Krankheitsbilder lernt der Assistent nämlich im Krankenhaus kaum kennen, etwa chronische Kopfschmerzen oder zum Beispiel viele Verläufe affektiver Störungen. Das Patientenspektrum ist dort anders“, so Bergmann. Einen Teil der Weiterbildung in der Praxis zu absolvieren sei außerdem einer der wichtigsten Schritte, um junge Kollegen an eine Niederlassung heranzuführen. Junge Ärzte könnten so unbegründete Ängste vor der Gründung oder Übernahme einer Praxis abbauen, betont der SPiZ-Vorsitzende. Die (Muster)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer trägt dem schon lange Rechnung: Danach können Psychiater wie Neurologen 24 Monate ihrer fünfjährigen Weiterbildungszeit in einer Praxis ableisten.

Die ambulante Weiterbildung bietet viele Chancen
Gerade für Frauen, die in den Familien immer noch die Hauptlast der Kinderversorgung tragen, bietet eine Weiterbildung in der Praxis große Vorteile: Nachtdienste entfallen und das Arbeiten in Teilzeit ist meist gut realisierbar. Nach Abschluss der Weiterbildung wollen viele Ärztinnen im ambulanten Bereich arbeiten. In einer aktuellen Umfrage des Marburger Bundes gaben 27 Prozent der
männlichen und 39 Prozent der weiblichen Weiterbildungsassistenten oder -absolventen an, sie könnten sich vorstellen, nach ihrer Facharztausbildung im ambulanten Bereich zu arbeiten (5). Bei der Weiterbildungsevaluation der Bundesärztekammer 2011 schnitt der ambulante Bereich als Ausbilder deutlich besser ab als die Krankenhäuser (6, 7).

Finanzierung ungeklärt
„Die Weiterbildung im ambulanten Bereich hat fachliche, organisatorische und nicht zuletzt versorgungspolitische Vorteile. Aber leider ist sie oft nicht umsetzbar, weil die Praxen es sich schlicht nicht leisten können, einen Assistenten auszubilden“, kritisiert Bergmann. Im Augenblick muss der Praxisinhaber den Weiterbildungsassistenten aus Praxismitteln bezahlen und ihn anleiten. Der Weiterbildungsassistent kann sich aber durch seine Versorgungsleistung – also die Patientenbetreuung – nicht refinanzieren. Die Grundlage dafür ist die Zulassungsverordnung: „Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten darf nicht der Vergrößerung der Kassenpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs dienen“, heißt es dort (8).

Versorgungsleistung von Weiterbildungsassistenten anerkennen!
Der SPiZ fordert: Die Versorgungsleistung der Weiterbildungsassistenten in der Praxis muss ebenso anerkannt werden wie die Versorgungsleistung von Weiterbildungsassistenten in der Klinik, zum Beispiel durch einen angemessenen Aufschlag auf den von der Praxis abgerechneten Punktwert. „Das bedeutet, die Krankenkassen müssten für die Patienten, die der Assistent versorgt, auch bezahlen – ohne die derzeitige enge Budgetierung“, erläutert Bergmann. Alternativ wäre eine Finanzierung durch die öffentliche Hand denkbar. „Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass auch zukünftig eine ausreichende Versorgung psychiatrischer und neurologischer Patienten gewährleistet werden kann“, so der SPiZVorsitzende.

Quellen
1. Kopetsch Thomas, Bundesärztekammer: Dem deutschen Gesundheitswesen gehen die Ärzte aus! Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung, 5. aktualisierte und komplett überarbeitete Auflage. (Zitate S. 17f und S. 102f) http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/arztzahlstudie_03092010.pdf
2. Wie sich die Demografie auf die Fallzahlen in der Klinik auswirkt
3. Deloitte-Studie, Krankenhausmarkt im Wandel: Pressemitteilung vom 12.5.2014
4. Deutsche Gesellschaft für Neurologie: Pressemitteilung 18.9.2013 – Fachärztebedarf. Medizin in Bewegung: Die wachsende Bedeutung der Neurologie für die Gesundheitsversorgung – großer Bedarf an Fachärzten http://www.dgn.org/pressemitteilungen/die-wachsende-bedeutung-der-neurologie-fuerdie-
gesundheitsversorgung.html?q=facharzt
5. Marburger Bund Mitgliederbefragung: MB-Monitor 2014 vom 12.5.2014
6. Korzilius, Heike: Evaluation der Weiterbildung: Im Ergebnis eine gute Zwei minus.
7. Bundesärztekammer: Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung – 2. Befragungsrunde 2011 Bundesrapport http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/bundesrapport_2011.pdf
8. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte §32, Absatz 3

Facharztweiterbildung in Praxen fördern (26. Mai 2014)

Über den Spitzenverband ZNS

Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) ist der Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung: Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und ärztlicher Psychotherapie. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gebündelt, um diese gegenüber der Politik, der Selbstverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die aktuellen Mitgliedsverbände des SpiZ:

  • Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
  • Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN)
  • Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP)
  • Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM)
  • Berufsverband ärztlicher Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (BÄP in der DGPT)
  • Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP)

Durch seine Mitgliedsverbände vertritt der SpiZ die für die Versorgung von psychisch, psychosomatisch und neurologisch erkrankten Patienten relevanten Fachärzte und Fachärztinnen in Deutschland. Insgesamt werden 24.000 Fachärzte und Fachärztinnen der genannten Disziplinen durch den SpiZ vertreten.
Website SPiZ: spitzenverband-zns.org

Kontakt:

Spitzenverband ZNS (SpiZ)
Geschäftsstelle
RA Bernhard Michatz
Geschäftsführer
Wulffstr. 8
12165 Berlin
Tel +49 30 / 94878310

bernhard.michatz@spitzenverband-zns.de

Disclaimer:

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Pressemeldungen, Nachrichten, Bilder und Fotos für redaktionelle und publizistische Zwecke ganz oder ausschnittweise verwenden, speichern und vervielfältigen, wenn und soweit der Inhalt nicht verändert wird. Dabei ist als Quelle die www.zns-news.de und als Urheberrechtsvermerk der jeweilige Spitzen- bzw. Berufsverband anzugeben. Eine weitergehende gewerbliche Verwendung oder gewerbliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Urheberrechte liegen beim jeweiligen Spitzen- bzw. Berufsverband, es sei denn, ein anderer Urheber ist angegeben. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Rechteinhaber, wenn Sie das Material verwenden wollen. Alle in den Pressemeldungen bzw. in den Stellungnahmen veröffentlichten Informationen und Angaben beruhen auf sorgfältiger Recherche. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die die Berufsverbände, ihre Mitarbeiter, Mitglieder sowie die Autoren für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch keine Garantie übernommen. Wir behalten uns trotz größter Sorgfalt einen Irrtum insbesondere in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor. Wenn wir auf externe Inhalte verlinken, prüfen wir diese vorab und in regelmäßigen Abständen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich Inhalte verändern, oder wir trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle Dinge übersehen. Daher übernehmen wir für externe Inhalte keine Verantwortung. Für deren Inhalt sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Falls Sie auf falsche, gesetzwidrige, pornografische, volksverhetzende oder in sonstiger Weise unangemessene Inhalte auf von uns verlinkten Seiten stoßen, bitten wir Sie, uns dies an info@bvdn.de zu melden. Wir werden den Sachverhalt umgehend prüfen und Links auf derartige Inhalte löschen. Die Ausgangssprache (in der Regel Deutsch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Eine Übersetzung wird fallweise zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die fremdsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Wenn Sie mittels Link auf externe Websites zugreifen, unterliegen diese den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters, ggf. werden von diesen Cookies gesetzt oder andere Prozesse ausgelöst, auf die wir keinen Einfluss haben. Informationen, wie wir mit Ihren Daten umgehen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.