27.05.2025, Berlin | spiz bvdp bvdn bdn zns

Eine neue GOÄ ist alternativlos

PRESSEMITTEILUNG DES PVS VERBANDS

Berlin, 26.05.2025 – Die Anwendung der heute geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Sie gewährt keine flächendeckende, transparente und einheitliche Abrechnung ärztlicher Leistung. Sie widerspricht dem Sinn einer Gebührenordnung. Ihre Novellierung ist somit von Rechts wegen dringend geboten, so Prof. Dr. iur. Walter Georg Leisner in einer rechtlichen Stellungnahme.

Die aktuelle GOÄ stößt durch die fortschreitende Ausweitung der Analogabrechnung an die Grenzen des Statthaften. Dies führt zunehmend zu Rechtstreitigkeiten. Spätestens hier ist der Gesetzgeber durch seine ihm zukommende rechtstaatliche Fürsorgepflicht (Art. 20 Abs. 1, 3 GG) angehalten, aktiv eine Befriedung zwischen den Parteien herbeizuführen. Die aktuelle GOÄ verstößt ferner gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG). Es besteht eine grundrechtsrelevante Gefährdungslage auf Seiten des Arztes (Berufs(ausübungs)freiheit; Art. 12 Abs. 1 GG) wie auf Seiten des Patienten (Anspruch auf einheitliche Abrechnungspraxis, Art. 3 Abs. 1 GG, wirtschaftliche Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG), jeweils in Verbindung mit den Grundsätzen des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG).

Im Lichte dieser Untersuchung ist nach Auffassung des Vorstandes des PVS Verbandes bereits aus rechtlichen Gründen sämtlichen Überlegungen eine Absage zu erteilen, die aktuellen Novellierungsbemühungen weiter zu verschieben oder gar abzubrechen, um so der aktuellen GOÄ eine Fortgeltung zu verschaffen. Insoweit ist die Ärzteschaft gut beraten, dem vorliegenden Entwurf der GOÄ auf dem Deutschen Ärztetag die Zustimmung zu erteilen. Nur so ist gewährleistet, dass auch nach der Verabschiedung die Vertreter des ärztlichen Berufsstandes im Verordnungs- und Gesetzgebungsverfahren weiterhin ihre Kompetenz einbringen können. Sollte der Entwurf der GOÄneu von der Ärzteschaft nicht verabschiedet werden, so wird die Politik handeln.

Die vollständige Stellungnahme steht auf der Webseite der Stiftung „https://www.freiheitig.de“ zum Download bereit. Prof. Dr. iur. Walter Georg Leisner ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und Steuerrecht an der Freien Universität Berlin sowie Rechtsanwalt in München und Berlin als namensgebender Partner bei LEISNER Rechtsanwälte. Er ist als Verfasser und Herausgeber zahlreicher Schriften zu spezifischen Fragen mit Bezügen zum Verfassungsrecht, etwa bei dem Ludwig-Fröhler-Institut in München sowie vielen Stiftungen und Verbänden tätig.

Der PVS Verband vertritt als Dachorganisation von bundesweit 12 Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernehmen, die berufspolitischen Interessen von rund 35.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten sowie Krankenhäusern.

Verband der Privatärztlichen
Verrechnungsstellen e. V.
Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung
Marienstr. 30
10117 Berlin

Pressekontakt:
Tom Harsdorff
030 28049630
t.harsdorff@pvs.de
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