Blick auf den Koalitionsvertrag

Autor: RA Bernhard Michatz, Geschäftsführer der Berufsverbände
Lesedauer: etwa 3 Minuten
Friedrich Merz wurde am 6. Mai 2025 zum neuen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ins Amt gewählt und vereidigt. Bernhard Michatz, Geschäftsführer der neuropsychiatrischen Berufsverbände, blickt auf die gesundheitspolitischen Aspekte des Koalitionsvertrags:
Relevante Vorhaben für Neurologie und Psychiatrie
„Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern. Dafür wagen wir tiefgreifende strukturelle Reformen, stabilisieren die Beiträge, sorgen für einen schnelleren Zugang zu Terminen und verbessern die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.“ So lautet die schlichte Einleitung zu den gesundheitlichen Fragen des Landes.
Bei genauer Betrachtung des Koalitionsvertrages, werden unsere beiden Fachgruppen nicht namentlich erwähnt, dies ist sehr bedauerlich. Der Psychotherapie ist dagegen ein separates Unterkapitel gewidmet. Als Bestandteil des Facharztes für Psychiatrie ist das ein konkretes Einfallstor, um unmittelbar auf versorgungsrelevante Aspekte der Psychiatrie hinweisen zu können. Unabhängig von der konkreten Nennung, enthält der Koalitionsvertrag einige Vorhaben die unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Fachgruppen haben werden:
Ambulante Versorgung und Hausarztmodell
- Haus- und Kinderärzte als erste Ansprechpartner
- Zentrale Terminvermittlung für Fachärzte
- Honorarsystem: Ergänzung durch Jahrespauschalen, zur Verringerung nicht bedarfsgerechter Arzt-Patienten-Kontakte, Umfassende Hybrid DRG´s, Zuschläge für unterversorgte Gebiete
Sektorenübergreifende Versorgung
- Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene
- Modellprojekte: Übernahme in die Regelversorgung
Digitalisierung und Bürokratieabbau
- Einführung eines Digitalministeriums
- Bürokratieabbau – Einführung einer Bagatellgrenze von 300 € bei Regressen
Finanzierung und Beiträge
- Stabilisierung der Krankenkassen- und Pflegebeiträge
- Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege
Krankenhausversorgung
- Umsetzung der Krankenhausstrukturreform mit Einführung bundeseinheitlicher Versorgungsstufen („Level“)
- Zwei-Säulen-Finanzierung: leistungsbezogene Vergütung über das DRG-System plus Vorhaltefinanzierung unabhängig der Fallzahl
Psychotherapie
- Einführung von Onlineberatung
- Anpassung der Vergütungsstrukturen
- Anpassung der Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche und die Versorgung im ländlichen Raum. Ziel ist eine bessere Versorgung und die Stärkung der Resilienz unserer Kinder und Jugendlichen.
Ihre Berufsverbände als Lobbyisten für unsere Fachgruppen in Berlin
Die neue Legislaturperiode bedeutet wieder verstärkte Präsenz Ihrer Berufsverbände. Hier haben wir uns über die letzten Jahre ein gutes Netzwerk aufgebaut, um als kleinere Facharztgruppe unseren Einfluss geltend zu machen. Wir konnten bereits erste Kontakte mit den neuen Abgeordneten und dem neuen Leitungsteam im Ministerium knüpfen.
Unsere Positionen
- Kritik am zentrierten Hausarztmodell: Die Einführung eines zentrierten Hausarztmodells sehen wir äußerst kritisch. Aktuell erarbeiten wir ein Modell für die Steuerung unserer komplex zu versorgenden Patienten und sind hier bereits in engem Austausch mit den Entscheidern. Unsere Fachgruppen müssen weiter die Steuerung für unsere Patienten übernehmen.
- Die Ambulantisierung sehen wir weiter als große Chance, aber nur mit der klaren Voraussetzung, dass beide Sektoren die gleichen Bedingungen zur Umsetzung vorfinden.
- Unsere Modelle zur Delegation und die Herausforderungen im Umgang mit der Behandlung von Demenzerkrankungen machen uns für die Politik – auch jenseits konkreter Vorhaben im Koalitionsvertrag – zu einem konstruktiven Gesprächspartner.
Über die aktuellen Gesetzesvorhaben und unsere Positionen, unterrichten wir Sie mit dem Ziel, für eine bessere Versorgung von Menschen mit neurologischen und psychischen Erkrankungen einzutreten.
Der vollständige Artikel erscheint in der kommenden Ausgabe des NeuroTransmitters am 16. Juni ‘25.
RA Bernhard Michatz
Geschäftsführer