GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Aktiv werden!
Sehr geehrtes Mitglied,
die Maßnahmen im geplanten GKV-Spargesetz bedeuten massive Belastungen für die ambulante Versorgung. Ihre Kritik daran und ihre Forderungen an die Politik haben die Berufverbände für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und Nervenheilkunde wiederholt geäußert.
Die KBV erstellte ein Infopaket für Praxen, welches wir Ihnen zur Auslage weiterempfehlen und gerne zur Verfügung stellen.
Informationen für Patienten im Wartebereich:
🔗Infoblatt gegen Beitragsstabilisierungsgesetz
🔗Poster A3/A4 nicht Kaputtsparen
🔗Poster A3/A4 nicht Kaputtsparen in Farbe
Unterstützen Sie uns ebenfalls vor Ort und kommen sie mit ihrem Abgeordneten ins Gespräch Nutzen sie gerne diese Botschaften:
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Wenn die Politik Heimversorgung entwertet, trifft sie nicht ‚die Ärzte‘, sondern Menschen mit Demenz, Parkinson und Schlaganfallfolgen. An ihnen darf ein Beitragssatz nicht stabilisiert werden.
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Wenn steigende Bedarfe auf gedeckelte Kapazitäten treffen, entsteht keine Effizienz.
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In anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge – etwa bei innerer Sicherheit, Katastrophenschutz oder Verteidigung – würde niemand ernsthaft erwarten, dass Leistungen unabhängig vom tatsächlichen Bedarf allein durch Einnahmegrenzen definiert werden“
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Es entstehen Wartelisten – zu Lasten der Patientinnen und Patienten, die dringend einen fachärztlichen Termin benötigen.
Gemeinsam für eine bessere Versorgung. Bitte geben Sie uns gerne Rückmeldung zu den Materialien und ihren Einsatz im Wartezimmer.
Ihre Geschäftsstelle der neuropsychiatrischen Berufsverbände
BDN, BVDP und BVDN

