Ungerechte Lastenverteilung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verhindern!
Beschlusssantrag auf dem 130. Deutschen Ärztetag in Hannover, 12.05. – 15.05.2026
Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Aussprache zur Rede des Präsidenten und zum Leitantrag – Allgemeine Aussprache zur
aktuellen gesundheitspolitischen Gesetzgebung
Beschlussantrag
Dr. Sabine Köhler als Abgeordnete der Landesärztekammer Thüringen
Christa Bartels als Abgeordnete der Ärztekammer Nordrhein
Dr. Martin Eichenlaub als Abgeordneter der Ärztekammer Hamburg
PD Dr. Kirsten Jung als Abgeordnete der Landesärztekammer Thüringen
Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 betont, dass die Ärzteschaft das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ablehnt, solange die erwünschten Einsparungen weiter einer ungerechten Lastenverteilung unterliegen.
Begründung:
Der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant Einsparungen im Gesundheitswesen von mehr als 16 Milliarden Euro für 2027. Grundlage hierfür waren die Vorschläge der Finanz Kommission Gesundheit. Diese stellte ein Portfolio für Einsparungen in allen Sektoren vor. Auch die Ärzteschaft erkennt den Handlungsbedarf zu Einsparungen angesichts der prognostizierten Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der vorliegende Kabinettsentwurf ist jedoch aufgrund einer ungerechten Lastenverteilung abzulehnen. Während alle Bereiche der Tätigen in der medizinischen Versorgung mit Einsparungen konfrontiert werden, wird ein wesentlicher Pfeiler des Einsparpotenzials ausgelassen. So wird im Kabinettsentwurf die auch von der Kommission vorgeschlagene Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch eine Steuerfinanzierung auf ein maximales Minimum begrenzt.
Während insbesondere die niedergelassene Ärzteschaft auf konkrete Honorarkürzungen zusteuert, wird die größte Belastung der GKV politisch nicht angegangen. Auch im stationären Bereich werden durch die geplanten Einsparungen Defizite durch die Ärzteschaft hingenommen werden müssen. Die Ärzteschaft steht zu Einsparungen im Gesundheitswesen, aber nur unter der Bedingung einer gerechten Lastenverteilung. Diesem Anspruch wird der vorliegende Kabinettsentwurf nicht gerecht.
Der Beschluss wurde mit 186 Ja-Stimmen angenommen; 5- Nein-Stimmen; 6-Enthaltungen.
⇒ Ungerechte Lastenverteilung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verhindern!

