Stellungnahme: Lecanemab EBM-Leistungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bewertungsausschuss der KBV hat die EBM-Leistungen in Zusammenhang mit der Anwendung von Lecanemab angepasst und am 05.03.2026 veröffentlicht. KBV und GKV-Spitzenverband haben vereinbart, dass ab 1. April 2026 die Vergütung folgender Leistungen im Zusammenhang mit der Indikationsstellung und Therapie mit Lecanemab außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen und damit vollständig extrabudgetär erfolgt:
- 01510 (ambulante Betreuung 2h)
- 02101 (Infusion, mindestens 60 Min)
- 02342 (Liquorentnahme)
- 34410 MR-Schädel.
Für die meisten erforderlichen Leistungen existieren bereits bestehende Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM, die nun explizit auch bei der Lecanemab-Gabe anwendbar und abrechenbar sind. Neu eingeführt wurde eine spezielle GOP für die Genotyp-Bestimmung (z. B. ApoE-ε4-Status), da dies laut Fachinformation obligater Bestandteil der Indikationsstellung ist.
Der Bewertungsausschuss ist damit den Sachvorträgen unserer Berufsverbände BVDN/BDN/BVDP gefolgt. Diese EBM-Anpassung verbessert wesentlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die praktische Anwendung einer komplexen und ressourcenintensiven Behandlung und folgt dem von uns geforderten Prinzip einer aufwandsbezogenen Vergütung in der Facharztpraxis.
Die Beratungen zur geplanten Anpassung des EBM bei Donanemab werden in den Gremien des Bewertungsausschusses noch geführt.
Autoren: Prof. Dr. Gereon Nelles und Dr. Sabine Köhler

