G-BA-Beschluss zu Lecanemab: Jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für Innovation schaffen
PRESSEMITTEILUNG
G-BA-Beschluss zu Lecanemab: Jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für Innovation schaffen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung entschieden, für den Wirkstoff Lecanemab keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festzustellen. Diese Entscheidung stellt eine durchaus übliche Situation dar. Sie ist Teil des regulären Bewertungsverfahrens neuer Arzneimittel in Deutschland und bildet die Grundlage für die nun folgenden Preisverhandlungen zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband.
Unabhängig von dieser Bewertung bleibt festzuhalten:
Die Einführung von Amyloid-Antikörpertherapien ist zugleich der Auftakt einer breiteren Entwicklung. „Wir erleben hier einen Paradigmenwechsel in der Neurologie“, erklärt Dr. Uwe Meier, 1. Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Neurologen (BDN). „Erstmals greifen wir gezielt in krankheitsrelevante Mechanismen ein und behandeln Alzheimer nicht nur symptomatisch. Das ist ein Meilenstein für unsere Patientinnen und Patienten und Beginn einer neuen Ära in der Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen.“
Die wissenschaftliche Entwicklung der Erforschung dieser innovativen und hochspezifischen Immuntherapien ist ausgesprochen dynamisch: „Wir wissen heute mehr, als in den ursprünglichen Zulassungsdaten zum Ausdruck kommt“, betont Prof. Dr. Martin Südmeyer, 2. Vorsitzender des BDN. „Der Vorteil der Therapie, so die Langzeitdaten, kann über mehrere Jahre aufrechterhalten werden. Das bedeutet wertvolle Lebenszeit mit erhaltener Selbstständigkeit.“
Gleichzeitig ist auch klar: Diese Therapien sind hochspezifisch und komplex in der Anwendung. „Antikörpertherapien greifen gezielt in krankheitsrelevante Mechanismen ein, erfordern aber eine sorgfältige Patientenselektion, eine qualitätsgesicherte Diagnostik mit Biomarkernachweis und ein strukturiertes Monitoring möglicher Nebenwirkungen“, erklärt Dr. Klaus Gehring, Vorsitzender des BVDN. „Damit diese Innovation sicher und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann, braucht es klare Versorgungsstrukturen.“
Jede Verlangsamung des Krankheitsfortschritts bedeutet auch eine Entlastung für das Pflege- und Sozialsystem, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der wachsenden Zahl von Menschen mit Demenzerkrankungen.
„Alzheimer betrifft niemals nur einen einzelnen Menschen – es betrifft ganze Familien“, sagt Dr. Sabine Köhler, Vorsitzende des BVDP. „Jedes Jahr, in dem Selbstständigkeit, Orientierung und Alltagskompetenz erhalten bleiben, hat einen enormen Wert. Für Betroffene bedeutet das Lebensqualität. Für Angehörige bedeutet es Entlastung. Und für unsere Gesellschaft bedeutet es Verantwortung, medizinischen Fortschritt möglich zu machen.“
Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ist daher auch der Gesetzgeber gefordert, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für Patientinnen und Patienten mit früher Alzheimer-Erkrankung wäre ein sinnvoller, qualitätsgesicherter Weg, um medizinische Exzellenz, Patientensicherheit und einen verantwortungsvollen Einsatz dieser innovativen Therapien dauerhaft zu gewährleisten.
Für die kommenden Monate ist nun entscheidend, dass im Rahmen der Preisverhandlungen tragfähige Lösungen gefunden werden. Ziel muss es sein, dass gesetzlich Krankenversicherte Patientinnen und Patienten in Deutschland weiterhin Zugang zu dieser Innovation erhalten. Medizinischer Fortschritt sollte allen zugutekommen.
Dr. Uwe Meier Prof. Dr. med. Martin Südmeyer
Vorsitzender BDN Vorsitzender BDN
Dr. Sabine Köhler Dr. Klaus Gehring
Vorsitzende BVDP / BVDN Vorsitzender BVDN
Berlin, 20.02.2026
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