16.06.2022 | Sonja Faust
Videosprechstunde in der Psychotherapie
Im EBM ist derzeit vorgegeben, dass Gebührenordnungspositionen, die auch per Videosprechstunde durchgeführt werden können, der Obergrenze von 30 Prozent je berechneter GOP je Vertragsarzt und Quartal unterliegen.
Der Bewertungsausschuss hat nun beschlossen, dass diese Obergrenze für Leistungen des Kapitels 35 nicht mehr spezifisch für jede einzelne GOP anzuwenden ist.